Zum Hauptinhalt springen
Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
IVO Immobilienverwaltung Ortenau
Häufige Fragen

Alles, was Sie zu Hausverwaltung im Ortenaukreis wissen müssen

Antworten auf die meistgestellten Fragen zu Kosten, Abrechnung, Eigentümerversammlung, Verwalterwechsel und digitaler Verwaltung – mit Quellen und Paragraphen.

Allgemeines & Erreichbarkeit

Was kostet eine Hausverwaltung im Ortenaukreis?
Die WEG-Vergütung liegt 2023 im Bundesschnitt bei 26,60 € pro Einheit und Monat (VDIV). Der VDIV prognostiziert für 2025 einen Anstieg um 12–13 %. IVO startet bei 22 € pro Einheit und Monat für Standard-WEG-Mandate; Mietverwaltung individuell nach Objektgröße. Ein schriftliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Wie schnell antwortet IVO auf Anfragen?
Wir garantieren eine Erstantwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Zum Vergleich: Laut Capterra warten 34 % aller Mieter und Eigentümer mehrere Tage bis über einen Monat auf Rückmeldung ihrer Hausverwaltung. Notfälle (Wasserschaden, Heizungsausfall) erreichen uns über eine separate 24/7-Notfallnummer.
Wann ist IVO erreichbar?
Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr telefonisch unter +49 176 83121307 und per E-Mail an yusuf@offenboost.de. Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen für Notfälle eine 24/7-Rufnummer zur Verfügung, die wir Ihnen nach Vertragsabschluss mitteilen.
Wie kontaktiere ich meinen Ansprechpartner?
Bei IVO haben Sie einen festen persönlichen Ansprechpartner, der alle Vorgänge Ihrer Immobilie kennt. Sie erreichen ihn per Telefon, E-Mail und über unser Online-Portal. Kein 'Wer ist heute zuständig?' – Sie wissen immer, mit wem Sie sprechen.

Für Mieter

Wie melde ich einen Schaden?
Schäden melden Sie bequem über unser Online-Formular mit Foto-Upload oder per E-Mail. Notfälle (Rohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall) über die Notfallnummer – rund um die Uhr. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung mit dem geplanten Handwerkereinsatz.
Wann und wie zahle ich Miete?
Die Miete ist gemäß § 556b BGB spätestens am dritten Werktag des Monats fällig. Wir empfehlen einen Dauerauftrag oder SEPA-Lastschrift – beides richten wir gerne für Sie ein.
Was passiert, wenn ich die Haustiere anmelden möchte?
Kleintiere sind in der Regel ohne Genehmigung erlaubt. Hunde und Katzen benötigen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. Schicken Sie uns einfach eine Anfrage – wir klären innerhalb von 48 Stunden.
Wie kündige ich meinen Mietvertrag?
Die Kündigung muss schriftlich (nicht per E-Mail!) erfolgen und bis zum dritten Werktag des Monats bei uns eingehen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate (§ 573c BGB). Senden Sie die Kündigung an: IVO Immobilienverwaltung Ortenau, Burdastraße 18, 77656 Offenburg.

Für Eigentümer & WEGs

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal jährlich (§ 24 Abs. 1 WEG) – bei IVO spätestens im ersten Halbjahr. Einladungen erfolgen mindestens drei Wochen vorher digital und postalisch mit vollständiger Tagesordnung und Beschlussvorlagen.
Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?
Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres – deutlich schneller als der Branchenschnitt. Zur Einordnung: In der Branche gelten Abrechnungen nach 15 Monaten als üblich, ab 18 Monaten rechtlich problematisch (BGH, Urteil V ZR 44/10).
Wie wechsle ich zu IVO?
Der Wechsel der WEG-Verwaltung ist seit der WEG-Reform 2020 jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG). Wir unterstützen bei der Beschlussvorbereitung, übernehmen die vollständige Übergabe der Unterlagen vom Vorgänger und sichern die laufenden Prozesse (Mieteingänge, Handwerkeraufträge, Versicherungen) ohne Unterbrechung. Kontaktieren Sie uns – wir erstellen eine individuelle Wechsel-Roadmap.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Der VDIV empfiehlt 5–15 € pro Quadratmeter und Jahr. Österreich hat 2022 eine gesetzliche Mindestrücklage von 0,95 €/m² eingeführt – in Deutschland besteht diese Pflicht nicht, ist aber bei jeder Verwalterberatung Standard. Wir kalkulieren die Rücklage objektspezifisch basierend auf Baujahr, Zustand und Modernisierungsbedarf.
Was mache ich, wenn mein aktueller Verwalter nicht reagiert?
Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG) – ohne Angabe von Gründen. Der Vertrag endet spätestens sechs Monate nach Abberufung. Bei Verweigerung der Belegeinsicht, extremen Abrechnungsverzögerungen (über 15 Monate), Veruntreuung oder bewusster Täuschung ist auch eine fristlose Abberufung möglich. Wir beraten bei solchen Konstellationen kostenfrei.

Technik, Notfälle & Kosten

Was tun bei Wasserschaden oder Heizungsausfall?
Heizungsausfall zuerst Thermostate und Sicherung prüfen. Bleibt die Heizung aus, sofort unsere Notfallnummer anrufen – innerhalb von 2 Stunden koordinieren wir den Notdienst. Bei Wasserschäden zusätzlich: Haupthahn schließen, Foto machen, Nachbarn informieren.
Welche Kosten fallen bei IVO an?
WEG-Verwaltung ab 22 €/Einheit/Monat, Mietverwaltung individuell (je nach Mieterzahl und Objekttyp 4–6 % der Jahresnettomiete). Sonderaufgaben (Sanierungsbegleitung, Rechtsstreit) werden separat nach Aufwand berechnet – immer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung, keine versteckten Kosten.
Welche Kosten darf IVO auf Mieter umlegen?
Nur die in § 2 BetrKV abschließend aufgeführten Betriebskosten: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Müll, Straßenreinigung, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Sach-/Haftpflichtversicherung, Aufzug, Antennenanlage. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Bankgebühren, Reparaturen, Instandhaltungsrücklage.
Bietet IVO auch Hausmeister- und Reinigungsdienste an?
Ja – in Kooperation mit geprüften Partnern aus dem Ortenaukreis. Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Kleinreparaturen – alles koordiniert über IVO, abgerechnet separat und transparent.

Ihre Frage nicht dabei?

Schicken Sie uns Ihre Frage direkt – wir antworten binnen 24 Stunden.

Frage stellen